Klima-Glossar
Was regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Das Gebäudeenergiegesetz regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland, einschließlich der Vorgaben für neue Heizungen.
Seit 2024 gilt grundsätzlich, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für Bestandsgebäude ist dies an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt, es gibt Übergangsfristen und Ausnahmen. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Über Änderungen am Gesetz wird politisch weiter diskutiert; maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.
Verwandte Begriffe kurz erklärt
- Wärmepumpe
- Eine Wärmepumpe nutzt Strom, um Wärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser auf ein Temperaturniveau zu heben, mit dem sich ein Gebäude heizen lässt.
- Kommunale Wärmeplanung
- Die kommunale Wärmeplanung ist ein Fahrplan einer Stadt, welche Gebiete künftig über Wärmenetze und welche dezentral, etwa mit Wärmepumpen, beheizt werden sollen.
- Energieausweis
- Der Energieausweis ist ein Dokument, das den Energiebedarf oder -verbrauch eines Gebäudes bewertet und in Effizienzklassen einordnet.
Einordnung: Energie & Wohnen
Zu Hause entsteht ein großer Teil des persönlichen CO₂-Fußabdrucks. Balkonkraftwerk, Photovoltaik, Wärmepumpe und Energieberatung: was in Kölner Mietwohnungen und Eigenheimen möglich ist und wo es offizielle Beratung und Förderung gibt. Zum Thema „Energie & Wohnen“ →
Weitere Begriffe
WärmepumpeKommunale WärmeplanungEnergieausweisStandby-VerbrauchErneuerbare EnergienIndividueller Sanierungsfahrplan (iSFP)DachbegrünungBalkonkraftwerk
Stand: 07.11.2026 · Fehler melden